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20.03.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
der WZV „Mittlere Neiße – Schöps“ hat am 01.03.2018 in der 73. Verbandsversammlung die Änderung der Schmutzwassergebühren beschlossen.
Die zugrundeliegende Gebührenkalkulation umfasst die Betriebskostenabrechnung der Jahre 2014 bis 2016 sowie die Aufwandskalkulation für den Zeitraum 2018 bis 2021.
Trotz stabiler Erlöse und optimierten Betriebsaufwendungen ist der WZV aufgrund der Gesetzeslage veranlasst die Schmutzwassergebühren für die Entsorgungsräume Boxberg und Krauschwitz zu erhöhen.
Hintergrund dieser Erhöhung ist die Feststellung im Rahmen der überörtlichen Prüfung des WZV „Mittlere Neiße – Schöps“ durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Löbau. Hierbei wurde festgestellt, dass der WZV die von den Grundstückseigentümern eingenommenen Schmutzwasserbeiträge (einmalige Beitrag in Abhängigkeit von der Bebaubarkeit und Grundstücksgröße in Euro/m² Nutzungsfläche) im Rahmen der Gebührenkalkulation noch aufwandsmindernd in Ansatz bringt. Dies ist jedoch seit 2014 nicht mehr zulässig.
Die Schmutzwassergebührenkalkulation wurde den Gemeinderäten vorgestellt. Dabei wurden die Ergebnisse mit und ohne Gesetzesänderung je Entsorgungsgebiet vorgestellt und besprochen.
Da sich die Gebührensätze im Verbandsgebiet dadurch auch auf ein einheitliches Niveau angeglichen haben, hat die Verbandsversammlung für alle Entsorgungsräume des WZV „Mittlere Neiße – Schöps“ einheitliche Gebührensätze beschlossen:
Die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird beträgt 2,95 Euro/m³.
Neben der Einleitungsgebühr nach Abs. 1 wird für baulich genutzte und an die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossene Grundstücke eine Grundgebühr erhoben.
Die Grundgebühr beträgt
• für eine Wohnung, einen Garten, ein privat genutztes Grundstück mit Freizeitnutzung 6,00 Euro / Monat
• für Grundstücke mit gewerblicher (außer Wohnungsvermietung), öffentlicher oder ähnlicher Nutzung gestaffelt nach Trinkwasserzählergröße des Hausanschlusses an die öffentliche Wasserentsorgung für
Qn 2,5 - 6,00 €/Monat, Qn 6 - 40,00 €/Monat, Qn 10 - 80,00 €/Monat, DN 80 - 200,00 €/Monat
Dadurch ergibt sich eine Mehrbelastung (Bsp.: 1 Wohneinheit mit 120 m³/Jahr) beträgt in Krauschwitz 4,50 Euro/Monat und im Entsorgungsraum Boxberg von 5,50 Euro/Monat.
In den Entsorgungsräumen Klitten, Gablenz und Spreetal wurden keine Beträge erhoben, so dass die Gesetzesänderung hier keinen Einfluss auf die Kalkulation hat. Hier ergeben sich leichte Entlastungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Mönch
Verbandsvorsitzender