Kontakt: Südstraße 4 02943 Boxberg/O.L. |
|
Telefon: +49 (0) 35774 559 525 Fax: +49 (0) 3576 266 266 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
|
|
|
Öffnungszeiten: | |
Mo | 9 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr |
Die | 9 - 12 Uhr / 13 - 18 Uhr |
Mi | 9 - 12 Uhr |
Do | 9 - 12 Uhr / 13 - 18 Uhr |
Fr | 9 - 12 Uhr |
|
|
Störungshotline: Tel.: 03576 / 266 - 100 |
|
|
20.03.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
der WZV „Mittlere Neiße – Schöps“ hat am 01.03.2018 in der 73. Verbandsversammlung die Änderung der Schmutzwassergebühren beschlossen.
Die zugrundeliegende Gebührenkalkulation umfasst die Betriebskostenabrechnung der Jahre 2014 bis 2016 sowie die Aufwandskalkulation für den Zeitraum 2018 bis 2021.
Trotz stabiler Erlöse und optimierten Betriebsaufwendungen ist der WZV aufgrund der Gesetzeslage veranlasst die Schmutzwassergebühren für die Entsorgungsräume Boxberg und Krauschwitz zu erhöhen.
Hintergrund dieser Erhöhung ist die Feststellung im Rahmen der überörtlichen Prüfung des WZV „Mittlere Neiße – Schöps“ durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Löbau. Hierbei wurde festgestellt, dass der WZV die von den Grundstückseigentümern eingenommenen Schmutzwasserbeiträge (einmalige Beitrag in Abhängigkeit von der Bebaubarkeit und Grundstücksgröße in Euro/m² Nutzungsfläche) im Rahmen der Gebührenkalkulation noch aufwandsmindernd in Ansatz bringt. Dies ist jedoch seit 2014 nicht mehr zulässig.
Die Schmutzwassergebührenkalkulation wurde den Gemeinderäten vorgestellt. Dabei wurden die Ergebnisse mit und ohne Gesetzesänderung je Entsorgungsgebiet vorgestellt und besprochen.
Da sich die Gebührensätze im Verbandsgebiet dadurch auch auf ein einheitliches Niveau angeglichen haben, hat die Verbandsversammlung für alle Entsorgungsräume des WZV „Mittlere Neiße – Schöps“ einheitliche Gebührensätze beschlossen:
Die Einleitungsgebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird beträgt 2,95 Euro/m³.
Neben der Einleitungsgebühr nach Abs. 1 wird für baulich genutzte und an die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossene Grundstücke eine Grundgebühr erhoben.
Die Grundgebühr beträgt
• für eine Wohnung, einen Garten, ein privat genutztes Grundstück mit Freizeitnutzung 6,00 Euro / Monat
• für Grundstücke mit gewerblicher (außer Wohnungsvermietung), öffentlicher oder ähnlicher Nutzung gestaffelt nach Trinkwasserzählergröße des Hausanschlusses an die öffentliche Wasserentsorgung für
Qn 2,5 - 6,00 €/Monat, Qn 6 - 40,00 €/Monat, Qn 10 - 80,00 €/Monat, DN 80 - 200,00 €/Monat
Dadurch ergibt sich eine Mehrbelastung (Bsp.: 1 Wohneinheit mit 120 m³/Jahr) beträgt in Krauschwitz 4,50 Euro/Monat und im Entsorgungsraum Boxberg von 5,50 Euro/Monat.
In den Entsorgungsräumen Klitten, Gablenz und Spreetal wurden keine Beträge erhoben, so dass die Gesetzesänderung hier keinen Einfluss auf die Kalkulation hat. Hier ergeben sich leichte Entlastungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Mönch
Verbandsvorsitzender
02.01.2018
Auftrag für Mobile Entsorgung neu vergeben
Die Abfuhr und Entsorgung dezentral gesammelter Fäkalwässer aus abflusslosen Sammelgruben und Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen wird ab dem 01.01.2018 durch die Stadtwerke Weißwasser GmbH realisiert.
Grundstückseigentümer müssen eigenständig mit der Stadtwerke Weißwasser GmbH die erforderlichen Leistungen (Termine und Abfuhrmengen) abstimmen.
Eigentümer von abflusslosen Sammelgruben können jedoch auch individuelle Tourenpläne bzw. Daueraufträge vereinbaren.
Für alle Fragen rund um die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung stehen Ihnen bei der Stadtwerke Weißwasser GmbH folgende Mitarbeiter gern zur Verfügung
Ansprechpartner sind:
Stadtwerke Weißwasser GmbH
Frau Hubatsch und Frau Mücke
Straße des Friedens 13 -19
02943 Weißwasser/O.L.
Telefon 03576-266 200 oder
E-Mail :
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon-Nr. bei Havarie: 03576-266 100
Für die künftige Trinkwasserversorgung der Stadt Weißwasser und weiterer Orte des Wasserzweckverbandes Mittlere Neiße-Schöps (WZV) gibt es möglicherweise eine neue, kostengünstigere Lösung. Als Alternative für die bisher vorgesehene Fernwasserleitung von Sdier (Ortsteil von Großdubrau, Landkreis Bautzen) über mehr als 20 Kilometer in das zu versorgende Gebiet wird jetzt eine Versorgung aus Uferfiltrat aus dem Bärwalder See verfolgt.
Diese Variante war auf Vorschlag des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft geprüft worden. „Wir konnten diese Variante vorschlagen, weil sich die Beschaffenheit des Bärwalder Sees und des umliegenden Grundwassers deutlich besser entwickelt hat als zunächst erwartet. Gegenüber einer Versorgung über die Trinkwasserfernleitung von Sdier nach Weißwasser werden sich die nötigen Investitions- und Betriebskosten deutlich verringern“, so Umweltstaatssekretär Herbert Wolff.
Die grundsätzliche Machbarkeit dieser Variante der Trinkwasserversorgung wurde vom Grundwasser-Consulting-Institut Dresden (GFI) in einer Studie untersucht. Wie Prof. Dr. Ludwig Luckner vom GFI sagte, sei eine Versorgung der Stadt Weißwasser und der umliegenden Gemeinden mit Trinkwasser dauerhaft durch die neue Uferfiltrat-Fassung Bärwalde-Ost möglich. Die Seewasserbeschaffenheit sei bestens zur Uferfiltrat-Gewinnung geeignet, es lägen keine weiteren Ausschluss-Kriterien für diese Variante vor. Diese Fassung ist gut verträglich mit touristischen und naturschutzrechtlichen Belangen.
Modellrechnungen zur derzeit vorhandenen Wasserfassung Bärwalde-West haben ergeben, dass zwar mindestens bis zum Jahr 2026 ausreichend sulfatarmes Rohwasser gewonnen werden kann. Danach kann dieses Wasser wegen steigender Sulfatbelastung aber voraussichtlich nicht mehr genutzt werden. Die verbleibende Zeit ist jedoch ausreichend für die Aufgabenträger, um die Trinkwasserversorgung aus Uferfiltrat oder aus Sdier umzusetzen.
Festgelegt wurde, dass zur Überwachung des Zustroms sulfathaltigen Grundwassers aus der Bergbaukippe in Richtung der Wasserfassung Bärwalde-West zwei Vorwarnpegel durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) errichtet werden sollen. Die Finanzierung dafür ist gesichert. Zudem werden die beiden Aufgabenträger die bestehenden Optionen „Wasserversorgung durch Uferfiltratfassung“ und „Wasserversorgung über Fernwasserleitung Sdier“ im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der erforderlichen Investitionen sowie der zu erwartenden laufende Aufwendungen erneut vergleichen, sobald genauere Planungsdaten vorliegen.
Download: Pressemitteilung des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 18.07.2016
Es wurden die Leistungen zur Abfuhr und Entsorgung dezentral gesammelter Fäkalwässer und Fäkalschlämme im Gebiet des Wasserzweckverbandes „Mittlere Neiße-Schöps für den Leistungszeitraum 2015 bis 2017 neu ausgeschrieben. Zum 01.01.2015 hat die Firma Umweltdienste Waldhufen für 3 Jahre den Auftrag zur Abfuhr und Entsorgung in allen Gemeinden des WZV erhalten.
Ab diesem Jahr wird die Abfuhr nicht mehr durch einen Tourenplan geregelt.
Die Leistungsdurchführung erfolgt somit ab sofort grundsätzlich nach Einzelaufträgen bei Bedarf und/oder Kundenanfrage.
Grundstückseigentümer müssen somit eigenständig mit dem Abfuhrunternehmen die erforderlichen Leistungen (Termine und Abfuhrmengen) abstimmen.
Eigentümern von abflusslosen Sammelgruben können jedoch weiterhin individuelle Tourenpläne bzw. Daueraufträge vereinbaren.
Umweltdienst Waldhufen
Ullersdorfer Weg 13
02609 Waldhufen
OT Jänkendorf Telefonnummer : 03588 222770
Die Abfuhr bei biologischen Kleinkläranlagen richtet sich nach den Messungen der Schlammspiegelhöhe im Rahmen der Wartung. Den Wartungsberichten können Sie entnehmen, ob eine Notwendigkeit besteht sowie die erforderlichen Abfuhrmengen.
Es ist vertraglich festgeschrieben, dass zwischen dem schriftlichen, telefonischen oder fernschriftlichen Auftragseingang/Anforderung durch den Grundstückseigentümer/Kunden und der Abfuhr maximal drei Werktage liegen dürfen. Als Werktage gelten nicht Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage.